Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Barunterhaltsleistungen kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme sind. Gesetzlich festgelegt ist, dass das Kindergeld demjenigen gezahlt wird, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Praxis-Beispiel:
Der Kläger ist Vater eines fast volljährigen Sohnes, für den er das Kindergeld bezog. Die M...