Mindestlohn 2025
Der Mindestlohn wird im Jahr 2025 auf 12,82 € pro Stunde angehoben.
Damit steigt auch die hieran gekoppelte Verdienstgrenze bei den Minijobs von bisher 538 € auf 556 € pro Monat.
Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
Noch bis Jahresende ist es möglich, jedem Mitarbeiter eine Inflationsausgleichsprämie von max. 3.000 €
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen.
Dies muss nicht in einem Betrag erfolgen, sondern kann auch in Teilbeträgen ausbezahlt werden.
Wichtig ist dabei, dass es zusätzlich zum normalen Lohn erfolgt. Der Zufluss beim Arbeitnehmer muss noch
vor dem Jahresende erfolgen, d. h. es geht nicht, diese in der Dezember-Abrechnung aufzunehmen
und erst am 02.01.2025 auszuzahlen.
Wichtig ist bei einer gleichbleibenden monatlichen Auszahlung, dass im Januar, wenn die Prämie wieder wegfällt,
keine Lohnerhöhung in derselben Höhe erfolgt. In diesem Fall schließt die Finanzverwaltung,
dass es sich im Jahr 2024 nicht um eine zusätzliche Zahlung gehandelt hat, sondern um eine verdeckte Lohnerhöhung.
Um diesem Problem vorzubeugen, empfehlen wir, die Auszahlungen in den verbleibenden Monaten in verschiedenen
Höhen zu gestalten, damit nicht von einer „Gewöhnung“ ausgegangen werden kann,
bestenfalls mit der November-Abrechnung schon den gesamten Betrag ausgeschöpft zu haben.






